SBL Arnsberg: Elternbeiträge abschaffen, Mobilität herstellen!
Die SBL und ihr Ratsmitglied Gerd Stüttgen hat zum Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 der Stadt Arnsberg drei Anträge gestellt: «Elternbeiträge für Kindergarten und Tagespflege abschaffen!», die «Einführung eines preiswerten Arnsberg-Tickets für den ÖPNV» und «Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes» sind die Themen der Anträge.
Die Bildung unserer Kinder fängt spätestens im Kindergartenalter an und Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen! Allen Kindern müssen gleiche Bildungschancen gewährt werden! Die SBL und Ratsmitglied Gerd Stüttgen beantragen daher die sukzessive Abschaffung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch und die Tagespflege beginnend zum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024.
Damit mehr Menschen den ÖPNV (Bus und Bahn) nutzen, muss er attraktiver werden. Dazu gehören mehr Verkehrsangebote, die zudem zuverlässig eingehalten werden, und preisgünstige Tarife. Andere Städte in Deutschland haben bereits preisgünstige Pauschaltickets eingeführt.
Die SBL und Ratsmitglied Gerd Stüttgen beantragen daher die Einführung eines Stadttickets zum ABO-Preis von 0,50 Euro je Tag/Person. Der HSK wird aufgefordert, kreisweit gültige Tickets für 1 Euro pro Tag einzuführen. Als Start Bus und Bahn in Arnsberg an einem Samstag je Monat zunächst ticketfrei fahren.
Dadurch können alle, die den ÖPNV bisher nicht oder selten nutzen, den ÖPNV leichter ausprobieren. Auch andere Städte (z. B. Münster und Paderborn) haben mit solchen Schnupperangeboten gute Erfahrungen gemacht bzw. planen solche.
Wohnen muss auch in Arnsberg bezahlbar sein und es muss gerade in den größeren Ortsteilen zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden! Der viel gepriesene Markt gibt das nicht her; viele Mieten sind jetzt schon zu teuer und steigen weiter an. Zudem steigt die Gefahr von Obdachlosigkeit. Die Wohnungsgenossenschaft Arnsberg-Sundern kann das Problem nicht alleine lösen.
Die SBL und Ratsmitglied Gerd Stüttgen beantragen daher die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zum 01.01.2022. Die Stadt Arnsberg muss als Bauherr mit Hilfe der zu gründenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft selbst eine ausreichende Anzahl bezahlbarer Wohnungen in den größeren Ortsteilen bauen und dadurch maßgeblich zur Verbesserung des Wohnungsangebots beitragen.